by Menelaos Kontogiannis
30 Jan, 2021
Am 12. Februar 2021 werden die Waldkarten für die gesamte regionale Einheit von Rethymno, so wie es schrittweise in vielen anderen Gebieten Griechenlands geschieht, auf der Website des griechischen Grundbuchamtes veröffentlicht. Es ist wichtig zu betonen, dass die Waldkarte Grundstücke betrifft, die sich außerhalb von Stadtplänen und außerhalb von dörflichen Bauzonen befinden. Der Inhalt der Waldkarte bezieht sich auf den Charakter der Flächen (Wald / landwirtschaftlich oder nicht), der in Kombination durch die Nutzung/den Status, den sie in der Vergangenheit (1945) hatten, und durch die Form, die sie heute (2007 oder 2015) haben, bestimmt wird.
Efstratios Psycharakis, Topographie-Ingenieur NTUA und Vertreter der TEE (Technische Kammer Griechenlands), E-Mail epsycharakis@gmail.com , gibt den Grundbesitzern einige Anweisungen, um den Status ihrer Grundstücke gleich nach der Veröffentlichung der Karten zu überprüfen und sie als Nicht-Waldflächen zu sichern. Die Eigentümer sollten mit Hilfe der Website des griechischen Katasters ihr jeweiliges Grundstück auf der Karte suchen, um die vergebene Bezeichnung zu sehen. Der Benutzer wird verschiedene Farben sehen können, abhängig von der Bezeichnung, aber auch ein Buchstabenpaar, das genau angibt, was für die Immobilie gilt. Es ist notwendig, dass die Bürger ihr Grundstück "überprüfen", auch wenn für ihr Gebiet ein endgültiger Deklassierungsbeschluss vorliegt. Im Falle eines Widerspruchs haben sie eine Frist von 100 Tagen und 125 Tagen, wenn sie im Ausland ansässig sind.
Das Verfahren ist obligatorisch und dient der Klärung der Bodennutzung und der Eigentumsverhältnisse von Grundstücken in der Landschaft und außerhalb der ausgewiesenen Bauzonen.
Die Widersprüche werden ausschließlich elektronisch über die Internetanwendung auf der Website des Griechisches Grundbuchamt eingereicht. Dabei ist zu beachten, dass für jedes eigenständige Gebiet eine separate Einwendung eingereicht werden muss. Nachdem die Einwendung elektronisch eingereicht und eine Protokollnummer erhalten wurde, sollte der Bürger selbst oder der von ihm beauftragte Topographie-Ingenieur bzw. Rechtsanwalt die notwendigen Unterlagen und Studien, die die Einwendung dokumentieren, zusammenstellen und bei der Forstdirektion einreichen. Für die Einwendung ist ggf. eine Gebühr zu entrichten, deren Höhe von der Fläche der Einwendung abhängt. Für das oben beschriebene Verfahren wird die Mitwirkung eines Ingenieurs und eines Rechtsanwalts empfohlen, damit die Akte der Einwendung möglichst vollständig ist.
Schließlich wird die Einwendung im zuständigen EPEA. (Komitee zur Überprüfung von Einwänden), eventuell in Anwesenheit des Bürgers (oder des bevollmächtigten Ingenieurs und Anwalts), um zu entscheiden, ob der Einspruch zulässig ist oder nicht.
Dies mag sich für die Grundstückseigentümer als ein kompliziertes Verfahren anhören, aber das Ziel ist es, ein für alle Mal die Nutzung der Grundstücke im ländlichen Raum, die sauberen Eigentumsverhältnisse und die Bebaubarkeit dieser Grundstücke zu klären und zukünftigen Käufern eine sichere Transaktion und Nutzung zu gewährleisten, ein Schritt, der definitiv in die richtige Richtung geht.