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GENIESSEN SIE DIE RUHE EINES RUHESTÄNDLERS IN GRIECHENLAND


Um ausländische Personen nach Griechenland zu ziehen, wurde eine neue Sonderregelung für Rentner eingeführt, die sich im Land niederlassen wollen. Sie bietet erhebliche steuerliche Vorteile und steht im Wettbewerb mit ähnlichen Regelungen in anderen Ländern.

Die Maßnahme gilt für Steuerpflichtige, die eine Rente im Ausland beziehen, und wird in Artikel 5b des Gesetzes 4172/2013 sowie im entsprechenden Erlass A.1217/2020 näher erläutert. Demnach unterliegt ein Empfänger von im Ausland erzielten Renteneinkünften gemäß Artikel 12 des Gesetzes 4172/2013, der seinen steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegt, einer besonderen steuerlichen Behandlung.

Die Sonderregelung in 5 Fragen - Antworten

1. Was sind die Bedingungen für eine Mitgliedschaft?
  1. Rente aus einem anderen Land
  2. Steuerlicher Wohnsitz seit 5 der letzten 6 Jahre in einem Land, mit dem Griechenland ein Abkommen über Verwaltungszusammenarbeit geschlossen hat
2. Wie kann ich von der Sonderregelung profitieren?
  1. 7% horizontale Steuer auf Renten und alle anderen Einkommen außerhalb Griechenlands
  2. Befreiung vom besonderen Solidaritätsbeitrag
  3. Vollständige Umsetzung der Vereinbarungen zwischen Griechenland und anderen Herkunftsländern
  4. Vollständige Umsetzung der Vereinbarungen zwischen Griechenland und anderen Herkunftsländern
  5. Ausstellung einer Bescheinigung über den steuerlichen Wohnsitz
  6. Sie können auch (wenn die Bedingungen erfüllt sind) in den Genuss der Steuervergünstigung kommen, (50 % Ermäßigung auf das zu versteuernde Einkommen aus Lohn- und Unternehmenstätigkeit)
3. . Wie lange ist die Höchstdauer? Kann ich mich früher zurückziehen?
  1. 15 Jahre ohne Verlängerungsmöglichkeit
  2. Jederzeitiger Rücktritt möglich
  3. Automatische Beendigung der Regelung, wenn die Steuer für ein Jahr nicht gezahlt wird
4. Werde ich Schwierigkeiten mit dem Verfahren haben? Sind irgendwelche Belege erforderlich?
  1. Einfaches und kurzes Verfahren, ohne Verwaltungskosten: Antragstellung bis zum 31.3. eines jeden Jahres - Genehmigung durch die Steuerbehörde innerhalb von 60 Tagen - automatische Benachrichtigung der Steuerbehörde des Herkunftslandes
  2. Belege: Reisepass, Nachweis des früheren steuerlichen Wohnsitzes (falls ein steuerlicher Wohnsitz in Griechenland besteht), Nachweis einer ausländischen Rente
5. Warum sollte ich Griechenland wählen und nicht ein anderes Mittelmeerland mit einem ähnlichen Status?
  1. Weil Griechenland ein attraktives und sicheres Land in der Eurozone ist, mit einem wunderbaren Klima, der höchsten Sonnenscheindauer in Europa und wunderschönen Inseln für jeden Geschmack und Lebensstil
  2. Denn Griechenland ist ein führendes Reiseziel in Europa und eine weltweite Wiege der Geschichte und Kultur
  3. Denn es ist nicht erforderlich, in dem Land zu investieren, um an dem Programm teilnehmen zu können
  4. Denn es gibt keine Beschränkung hinsichtlich der Staatsbürgerschaft - kein Mindestaufenthalt im Land
  5. Denn Sie können sich überall im Land niederlassen, von der Hauptstadt bis zur entlegensten Insel, ohne jegliche Einschränkung
  6. Weil es einen sehr niedrigen Steuersatz (7 %) und die längste Laufzeit (15 Jahre) im Vergleich zu den von anderen Ländern angebotenen Status bietet

Auch für den Kauf oder den Umbau eines Hauses in Griechenland durch Ausländer oder Auslandsgriechen bieten manche griechische Banken Darlehen in Höhe von bis zu 65 % des Wertes der Immobilie zu Recht attraktiven Konditionen an.

In jedem Fall empfehlen wir allen Interessenten, zu diesem Zweck mit spezialisierten Finanzämtern zusammenzuarbeiten.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an uns.